Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Mark Eco Trade GmbH

Angebote und Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote sind freibleibend; insbesondere bleiben Zwischenverkäufe und wirtschaftlich gerechtfertigte Preiserhöhungen vorbehalten. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Gewichte und sonstige Maße etc. sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich von Mark Eco Trade als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns Änderungen vor.

Soweit im Angebot oder Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist, gilt das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag 30 Tage. Mark Eco Trade ist nicht an offensichtliche Irrtümer, Rechtschreibfehler und Rechenfehler gebunden. Dies gilt insbesondere für Fehler in der Leistungsbeschreibung von Angeboten. Alle Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Mark Eco Trade weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit widerrufen werden.

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Alle Aufträge und Vereinbarungen, insbesondere die durch unsere Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vermittelten, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Der gesamte Inhalt unserer Auftragsbestätigung gilt als angenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Bestätigung uns gegenüber rügt. Der Postweg ist nicht enthalten. Jede Änderung der Kostensituation, insbesondere Rohstoffe, Löhne etc. berechtigt uns, die Preise ohne vorherige Information an den Käufer anzupassen.

Einkaufsbedingungen des Käufers
Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns nicht.

Lieferung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt Folgendes: Unsere Preise gelten unverpackt ab Werk oder Lager. Der Versand der Ware durch uns erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart wünscht, wählen wir die Versandart.

Lieferzeit
Unsere Angaben über Lieferzeiten und -termine in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Verträgen und sonstigen Mitteilungen sind grundsätzlich unverbindlich und ohne Gewähr.

Haben wir uns aufgrund besonderer Vereinbarung schriftlich zu bestimmten Lieferfristen und -terminen ausdrücklich verbindlich zugesagt, gilt Folgendes:

Geringfügige Lieferverzögerungen, also alle Verzögerungen von höchstens 7 Tagen, sind stets unbeachtlich und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung sonstiger Verzugsfolgen (Schadensersatz etc.).

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sind vollständig ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, die auf grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sind auf maximal 10 % des Auftragswertes begrenzt.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (zB Naturkatastrophen, Streik, Sabotage, Verkehrsstörungen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution) begründen keine Ansprüche des Käufers gegen uns.

Für die Durchführung von Installationen erforderliche behördliche und fremde Wasseranalysen sind vom Besteller einzuholen. Werden solche Wasseranalysen nicht rechtzeitig durchgeführt, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Analysewerte und Berechnungen von Mark Eco Trade sind grundsätzlich unverbindlich, angegebene Werte können sich aufgrund von Liefermengen und Durchflussmengen etc. zeitlich ändern.

Die Lieferpflicht beginnt mit Zugang der schriftlichen Rechnung bzw. bei gesonderten Vereinbarungen mit Zugang der Auftragsbestätigung. Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist die Abklärung aller von Mark Eco Trade für notwendig erachteten technischen Einzelheiten.

Gewährleistung, Entschädigung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Etwaige Mängel hat er uns unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Lieferung, per E-Mail anzuzeigen. Im Reklamationsprotokoll sind die einzelnen Mängel eindeutig zu benennen. Eine unterlassene, verspätete oder unsachgemäße Mängelrüge führt zum Erlöschen aller Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers aus der betreffenden Lieferung.

Voraussetzung für die Gewährleistung ist sachgemäße Verwendung, Behandlung, ausreichender Schutz vor Witterungseinflüssen und regelmäßige Überprüfung des Gerätes bzw. Produktes.

Nach erfolgter Mängelrüge hat der Käufer nach Treu und Glauben an der Aufklärung der Mangelursache und der Beweissicherung mitzuwirken. Insbesondere hat er den von uns beauftragten Personen die Untersuchung der gelieferten Ware zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Mitwirkungspflicht führen zum Verlust aller Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers.

Durch den Austausch oder die Reparatur von Produktteilen verlängert sich die ursprüngliche Garantiezeit nicht.

Alle anderen Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, auch von Drittschäden oder von Folgeschäden an anderen Sachen, sind ausgeschlossen. Auch eine Gewährleistung für entgangenen Gewinn wird seitens des Verkäufers nicht zugesichert.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Mängel, die durch nicht vom Verkäufer durchgeführte Anordnung und Montage, unzureichende Ausrüstung, Nichtbeachtung der Installationsvorschriften und Einsatzbedingungen, Überlastung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung hinaus, fahrlässig oder fehlerhaft entstanden sind Umgang und Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel; dies gilt auch für Mängel, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden, die durch Eingriffe Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse verursacht werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers selbst oder ein nicht ausdrücklich dazu befugter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt; Rechnungen hierüber werden nicht akzeptiert.

Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns wegen grober Fahrlässigkeit sind auf den Warenwert gemäß Rechnung beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Folgeschäden und Ansprüche des Käufers wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Fall ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab Ablieferung.

Soweit Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies sinngemäß auch für Ansprüche auf Mängelrüge und Kürzung um mehr als die Hälfte.

Zahlungen, Verzugszinsen, Aufrechnung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro und gelten ab Lager bzw. ab Werk (EXWORK gemäß INCOTERMS 2020) und beinhalten keine Kosten für Transport und Verpackung. Zum Abschluss einer Transportversicherung der Ware sind wir nicht verpflichtet. Die Mehrwertsteuer wird immer separat ausgewiesen. Werden im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, so sind diese vom Käufer zu tragen. Eine ggf. vom Käufer gewünschte Transportversicherung wird gesondert berechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Tragen. Wir behalten uns das Recht vor, die Versandart und den Versender für jeden Einzelfall auszuwählen oder zu ändern. Verpackungsmaterial wird nur nach Vereinbarung vor Auftragsbestätigung zurückgenommen. Bei Änderungen der Rechtsgrundlage für erhobene Einfuhrabgaben (z. B. Zölle) zwischen Bestellung und Lieferung kann Mark Eco Trade entsprechende Preisanpassungen vornehmen.

Sind keine Zahlungsbedingungen vereinbart, erfolgen Zahlungen per Vorkasse oder Vorauskasse. Die Lieferung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages. Bei Teilabrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.

Bei gesonderten Vereinbarungen, wie z.B. einer Zahlung nach Erhalt der Ware (Nachnahme) bei Zahlungsverzug, oder wenn Mark Eco Trade bekannt wird, dass ein Konkurs droht, ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich droht, ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig ist, oder wegen Wechselprotest, Klagen usw., es besteht Unsicherheit in der finanziellen Situation des Käufers. Bei Unsicherheit über die Vermögensverhältnisse des Käufers ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung fällig. Mark Eco Trade behält sich vor, bei Zahlungsverzug gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen alle weiteren noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen und alle bis dahin erbrachten Leistungen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Mark Eco Trade berechtigt, weitere Arbeiten von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Gerät der Käufer mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen an den Käufer von Vorauszahlungen oder der Bestellung von Sicherheiten abhängig zu machen oder weitere Lieferungen an den Käufer ganz einzustellen. Gewährte Rabatte oder Boni sind vom rechtzeitigen Eingang der vollständigen Zahlung abhängig. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Nimmt der Käufer die Ware auf schriftliche Aufforderung hin nicht ab, gerät der Käufer in Annahmeverzug. Alle zusätzlichen Kosten (z. B. Lagerkosten, Preisänderungen usw.) werden berechnet, wenn der Käufer die Ware nicht annimmt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche wurden von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

Zahlungen sind entweder in bar oder per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen; die bloße Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung.

Bei Überschreitung von Zahlungsterminen ist Mark Eco Trade berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.

Bei Lieferungen ins Ausland hat der Käufer, sofern nicht anders vereinbart, ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv in Höhe der Pro-forma-Rechnung zur Bestellung bei der von Mark Eco Trade benannten Bank zu hinterlegen.

Zahlungen sind ausnahmslos an die Bankverbindung von Mark Eco Trade oder an die mitgeteilte Zahlstelle oder an eine von Mark Eco Trade schriftlich bevollmächtigte Person zu leisten. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, erfolgt die Zahlungstransaktion durch den Käufer unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN. Eventuelle Mehrkosten, die durch die Nichtverwendung der IBAN-Nummer entstehen, kann Mark Eco Trade dem Käufer in Rechnung stellen.

Gefahrübergang
Erfolgt die Aufstellung, Installation oder Montage der Lieferungen durch den Käufer, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Sendung am benannten Lieferort (Fabrik, Produktionsstätte, Lager etc.) zum vereinbarten Zeitpunkt bereitgestellt wird Zeit (EXWORKS gemäß INCOTERMS 2020). Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von Mark Eco Trade.

Werden Versand, Zustellung, Beginn oder Ausführung der Aufstellung, Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Käufers verzögert, so geht die Gefahr auf den Käufer über. Für einen angemessenen Versicherungsschutz wird in diesen Fällen ausschließlich auf schriftliches Verlangen und Kosten des Käufers gesorgt. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, geht die Gefahr gemäß EXWORKS (gemäß INCOTERMS 2020) auf den Käufer über.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Mark Eco Trade. Eine Verpfändung oder Übereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Vermischung oder Verarbeitung noch in unserem Eigentum stehender Ware entsteht auch in den Fällen des § 416 ABGB Miteigentum, wobei wir nach unserer Wahl die Ware gegen Wertersatz übernehmen oder dem Käufer das Eigentum übertragen und geltend machen ein Schadensersatzanspruch.

Für den Fall der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Dritte tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an Dritte erwachsen („erweiterter Eigentumsvorbehalt“). Im Falle der Weiterveräußerung verpflichtet sich der Käufer, entweder die Abtretung an uns ordnungsgemäß in seinen Büchern festzuhalten („Buchvermerk“) oder dem Drittschuldner die Abtretung nachzuweisen. Allfällige Abtretungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Handelsbräuche
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Wirtschaftskammer Österreich festgelegten Handelsbräuche als vereinbart. Sie und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt jedes von uns mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages. Im Falle von Widersprüchen gehen unsere AGB den von der Wirtschaftskammer Österreich aufgestellten Handelsbräuchen vor.

Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel
Abweichungen von diesen AGB und sonstigen Vertragsinhalten gelten nur, wenn sie mit uns schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Solche unwirksamen Bedingungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bedingungen möglichst nahe kommen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist Graz. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unserem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ist das Gericht Graz zuständig. Unabhängig davon sind wir berechtigt, anstelle des vorgenannten Gerichtsstandes jeden anderen gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsstand anzurufen.

Auf das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Käufer findet österreichisches Recht Anwendung; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.